Die Tätigkeit eines Detektivs ist eine Personaldienstleistung, die nach Zeitaufwand abgerechnet wird . Zusätzlich zum Stundenhonorar entstehen eventuelle Zuschläge für Nachtarbeit und Zuschläge für Einsätze an Sonn - und Feiertagen. Hinzu kommen noch Kosten für Kilometergeld pro gefahrenem Einsatzkilometer. Sollte für den Einsatz spezielle Technik notwendig sein, so unterliegt dies ebenfalls einer gesonderten Verrechnung. Die Kosten sind individuell verhandelbar. Es besteht in bestimmten Fällen die Möglichkeit einer pauschalierten Kostenverrechnung. In der österreichischen Rechtsordnung gilt das sogenannte Verursacherprinzip. Die Kosten der notwendigen Beauftragung gelten in bestimmten Fällen als Rechtsverfolgungskosten. Derjenige, der durch sein Verhalten den Einsatz von Berufsdetektiven, Rechtsanwälten und Sachverständigen notwendig gemacht hat,muss dem Auftraggeber diese Kosten ersetzen.
Tarifverzeichnis
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Beratung Erstberatung, Auftragsanbahnung |
kostenlos
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Ermittlungen, Beweisbeschaffung Ermittlungen in Straf- und Zivilrechtssachen, Beweismittel- Beschaffung, Interventionen, Aktenstudium, Berichtlegung |
€ 50,-/h
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€ 50,- /h
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Observation von Objekten pro eingesetztem Beobachter und Fahrzeug - exkl. Kilometer (diesbezügliche Anzahl ist auftragserforderlich verschieden) |
€ 50,- /h
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Personenschutz pro Personenschützer (zivil und bewaffnet) |
€ 90,- /h
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Peilsender für Fahrzeuge für Bewegungsprofile, Wiederauffindung von Fahrzeugen, ua. |
€ 120/Tag
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€ 1,- /Km
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